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   BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88   

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BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88 (https://dejure.org/1988,1143)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1988 - 2 WD 11.88 (https://dejure.org/1988,1143)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1988 - 2 WD 11.88 (https://dejure.org/1988,1143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung - Vorbestrafte Soldaten - Verminderte Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 94
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.10.1986 - 2 WD 6.86

    Soldat auf Zeit - Außerdienstlicher Diebstahl - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
    Der außerdienstliche Diebstahl eines Soldaten auf Zeit stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 83, 28, 29 [BVerwG 26.06.1985 - 2 WD 5/85]; BVerwG Urteile vom 4. Februar 1986 - 2 WD 36/85 - m.w.N. und vom 16. Oktober 1986 - 2 WD 6/86) ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen dar, das normalerweise mit einer empfindlichen gerichtlichen Disziplinarmaßnahme zu ahnden ist.

    Der Senat hat daher jedenfalls bei schwerwiegenden, mit krinineller Energie begangenen Handlungen dieser Art regelmäßig eine Dienstgradherabsetzung in Betracht gezogen und hervorgehoben, daß kein Anlaß bestehe, von dieser Rechtsprechung abzuweichen (BVerwG Urteile vom 26. März 1985 - 2 WD 2/85 - und vom 16. Oktober 1986 - 2 WD 6/86).

  • BVerwG, 22.02.1979 - 2 WD 68.78

    Dienstverstoß eines Soldaten auf Zeit - Disziplinarverfahren auf Grund einer

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
    Ist eine reinigende Maßnahme nach Eigenart und Schwere des Dienstvergehens unerläßlich, so kann und muß sie auch gegen einen bis dahin noch nicht disziplinar gemaßregelten Soldaten verhängt werden (BVerwG Urteile vom 28. September 1978 - 2 WD 25/78 - und vom 22. Februar 1979 - 2 WD 68/78).

    Aber es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG Urteil vom 22. Februar 1979 - 2 WD 68/78), daß selbst erheblich über dem Durchschnitt liegende dienstliche Leistungen sowie eine einwandfreie Führung in und außer Dienst nicht von einer nach Eigenart und Schwere des Dienstvergehens gebotenen reinigenden Disziplinarmaßnahme absehen lassen können.

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
    Da die Berufung des Soldaten in vollem Umfang erfolglos war, waren ihm gemäß § 131 Abs. 1 WDO die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, und es bestand auch keine gesetzliche Möglichkeit, ihn ganz oder teilweise von den ihm im Berufungsverfahren etwa erwachsenen notwendigen Auslagen zu entlasten (BVerwGE 46, 101).
  • BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72

    Wahrheitspflicht eines Soldaten im Dienst - Pflicht eines Soldaten zur

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 41, 43 [BVerwG 13.12.1972 - II WD 30/72] m.w.N.) kommt es dabei nicht darauf an, ob eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauensürdigkeit des Soldaten tatsächlich eingetreten ist; es genügt, wenn das Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerwG, 26.06.1985 - 2 WD 5.85

    Wiederholte außerdienstliche Diebstähle - Soldaten in Vorgesetztenstellung -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
    Der außerdienstliche Diebstahl eines Soldaten auf Zeit stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 83, 28, 29 [BVerwG 26.06.1985 - 2 WD 5/85]; BVerwG Urteile vom 4. Februar 1986 - 2 WD 36/85 - m.w.N. und vom 16. Oktober 1986 - 2 WD 6/86) ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen dar, das normalerweise mit einer empfindlichen gerichtlichen Disziplinarmaßnahme zu ahnden ist.
  • BVerwG, 07.08.1985 - 2 WD 13.85

    Degradierung eines Oberfeldwebels wegen fortgesetzter Unterschlagung,

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
    Dementsprechend sind gemäß § 54 Abs. 5 i.V.m. § 34 Abs. 1 WDO bei Art und Maß der Disziplinarmaßnahme vor allem Eigenart und Schwere des Dienstvergehens zu berücksichtigen (BVerwG Urteil vom 7. August 1985 - 2 WD 13/85).
  • BVerwG, 04.02.1986 - 2 WD 36.85

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Diebstahl in zwei Fällen und

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
    Der außerdienstliche Diebstahl eines Soldaten auf Zeit stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 83, 28, 29 [BVerwG 26.06.1985 - 2 WD 5/85]; BVerwG Urteile vom 4. Februar 1986 - 2 WD 36/85 - m.w.N. und vom 16. Oktober 1986 - 2 WD 6/86) ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen dar, das normalerweise mit einer empfindlichen gerichtlichen Disziplinarmaßnahme zu ahnden ist.
  • BVerwG, 26.03.1985 - 2 WD 2.85

    Disziplinarrechtliche Folgen einer außerdienstlich begangenen Straftat

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
    Der Senat hat daher jedenfalls bei schwerwiegenden, mit krinineller Energie begangenen Handlungen dieser Art regelmäßig eine Dienstgradherabsetzung in Betracht gezogen und hervorgehoben, daß kein Anlaß bestehe, von dieser Rechtsprechung abzuweichen (BVerwG Urteile vom 26. März 1985 - 2 WD 2/85 - und vom 16. Oktober 1986 - 2 WD 6/86).
  • BVerwG, 28.09.1978 - 2 WD 25.78

    Berufung eines Zeitsoldaten gegen eine Disziplinarmaßnahme - Entwendung von

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
    Ist eine reinigende Maßnahme nach Eigenart und Schwere des Dienstvergehens unerläßlich, so kann und muß sie auch gegen einen bis dahin noch nicht disziplinar gemaßregelten Soldaten verhängt werden (BVerwG Urteile vom 28. September 1978 - 2 WD 25/78 - und vom 22. Februar 1979 - 2 WD 68/78).
  • BVerwG, 28.10.1976 - 2 WD 29.76

    Berufung eines Soldaten gegen ein Truppendienstgerichtliches Urteil -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
    Denn ein Soldat, der wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens in seinem Dienstgrad herabzusetzen ist, muß selbst dann degradiert werden, wenn er durch das sachgleiche strafgerichtliche Verfahren bereits Rechtsnachteile erlitten hat (BVerwG Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 WD 29/76).
  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten eines Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (stRspr.: vgl. u.a. Beschluss vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27> m.w.N.; Urteile vom 6. Dezember 1998 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [95] = NZWehrr 1989, 166> und vom 29. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 9.03 - <BVerwGE 119, 164 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 13>).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

    Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]> und vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 [33]> jeweils m.w.N.) nicht darauf an, ob gegebenenfalls eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerwG, 10.05.1994 - 2 WD 44.93

    Fortgesetzter Diebstahl durch einen Soldaten als vorsätzlicher Verstoß gegen die

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [f.]> und vom 17. März 1992 - BVerwG 2 WD 50.91 -, jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.

    Ist demgemäß eine reinigende Maßnahme nach Eigenart und Schwere des Dienstvergehens unerläßlich, so kann und muß sie auch gegen einen bis dahin noch nicht disziplinar gemaßregelten Soldaten verhängt werden (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [98]> m.w.N. und vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [335]>) können aber selbst erheblich über dem Durchschnitt liegende dienstliche Leistungen sowie eine einwandfreie Führung in und außer Dienst nicht von einer nach Eigenart und Schwere des Dienstvergehens gebotenen reinigenden Disziplinarmaßnahme absehen lassen.

  • BVerwG, 12.04.1994 - 2 WD 2.94

    Diebstahl von Geldbeträgen durch einen Soldaten - Diebstahl als Dienstvergehen -

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [f.]> und vom 6. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 22.93 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.

    Ist also eine reinigende Maßnahme nach Eigenart und Schwere des Dienstvergehens unerläßlich, so kann und muß sie auch gegen einen bis dahin noch nicht gemaßregelten Soldaten verhängt werden (BVerwGE 86, 94 [98] m.w.N.).

    Ist eine reinigende Maßnahme nach Eigenart und Schwere des Dienstvergehens unerläßlich, so kann und muß sie auch bei einem erstmaligen Dienstvergehen verhängt werden (BVerwGE 86, 94 [98] m.w.N.).

  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten

    Ferner ist es unerheblich, ob die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Vorgesetzten durch das angeschuldigte Verhalten tatsächlich ernsthaft beeinträchtigt wurde; vielmehr kommt es darauf an, ob dieses dazu geeignet war (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - m. w. N., vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - m. w. N. und vom 10. November 1998 - BVerwG 2 WD 4.98 -).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 WD 4.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästingung untergebener Soldatinnen als

    Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]> und vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 [33]> jeweils m.w.N.) nicht darauf an, ob gegebenenfalls eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerwG, 28.04.2004 - 2 WD 20.03

    Ungenehmigte Nebentätigkeit; Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten;

    Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [95] = NZWehrr 1989, 166> und vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 [33] = NZWehrr 1991, 73> jeweils m.w.N.) nicht darauf an, ob gegebenenfalls eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerwG, 17.03.2004 - 2 WD 17.03

    Leutnant; Zugführer; wettkampfähnliches Trinken; körperliche Unversehrtheit;

    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (stRspr.: u.a. Beschluss vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27> m.w.N., Urteile vom 6. Dezember 1998 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [95] = NZWehrr 1989, 166> und von 29. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 9.03 -).
  • BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - und vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.
  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

    Dabei kommt es nach der Rechsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [95] = NZWehrr 1989, 166> und vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 [33] = NZWehrr 1991, 73> jeweils m.w.N.) nicht darauf an, ob gegebenenfalls eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerwG, 19.06.1996 - 2 WD 3.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei sexuellem Mißbrauch eines

  • BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer

  • BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Diebstahl zum Nachteil der Ehefrau

  • BVerwG, 10.07.1996 - 2 WD 5.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei Eingriff in Eigentum oder Vermögen

  • BVerwG, 26.11.2003 - 2 WD 7.03

    Zugriff auf Gemeinschaftskasse; "Griff in die Kameradenkasse"; Verfehlungen eines

  • BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98

    Recht der Soldaten - Verurteilung wegen außerdienstlicher Verfehlung

  • BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstliche Unterschlagung

  • BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06

    Pflicht zum treuen Dienen; Fürsorgepflicht; Erteilung eines Befehls zu nicht

  • BVerwG, 02.12.1999 - 2 WD 42.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen je eines Falles der vollendeten und

  • BVerwG, 17.06.2003 - 2 WD 2.02

    Kompaniefeldwebel; Versagen im Kernbereich; Milderungsgründe in der Tat; lange

  • BVerwG, 23.07.1997 - 2 WD 7.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei sexueller Nötigung eines

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 WD 51.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs

  • BVerwG, 19.03.1997 - 2 WD 34.96

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter

  • BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99

    Verstoß gegen die Treuepflicht und die Wahrheitspflicht sowie gegen die Pflicht

  • BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Aufhängen eines Bildes eines

  • BVerwG, 23.11.2005 - 2 WD 35.04

    Hehlerei; Verhängungsverbot; Einstellung des Verfahrens; Persönlichkeitsprognose;

  • BVerwG, 24.03.1994 - 2 WD 46.93

    Disziplinarrechtliche Würdigung - Homosexuelle Belästigung - Untergebener -

  • BVerwG, 29.08.2007 - 2 WD 14.06

    Kameradschaft; "Griff in die Kameradenkasse"; Dienstgradherabsetzung um zwei

  • BVerwG, 26.04.1994 - 2 WD 32.93

    Verstoß gegen die Verpflichtung zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem

  • BVerwG, 28.01.1992 - 2 WD 56.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Beihilfe zum Diebstahl sowie wegen

  • BVerwG, 19.07.2001 - 2 WD 48.00

    Unterschlagung bzw. Entwendung von Ausrüstungsgegenständen und Bekleidungsstücken

  • BVerwG, 25.06.2002 - 2 WD 1.02

    Beschränkung des Rechtsmittels auf die Angemessenheit der disziplinarischen

  • BVerwG, 26.09.1989 - 2 WD 11.89

    Abänderung von verhängten Disziplinarmaßnahmen - Dienstvergehen eines Soldaten -

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